Hotel Edda - Str. Plan 27, 39048, Wolkenstein in Gröden - Italien
+39 0471 795 190 - info@hoteledda.it

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gut zu wissen

  • Unser ruhiges, angenehmes Ambiente ist auf erwachsene Genießer ausgerichtet – daher nehmen wir keine Buchungen für Gäste unter 14 Jahren an.
  • Haustiere können wir leider nicht aufnehmen.
  • Der Mindestaufenthalt beträgt 3 Tage, in der Hochsaison 7 Tage. Für kürzere Aufenthalte kontaktiere uns bitte direkt.
  • Im Gesamtbetrag ist die Ortstaxe nicht inbegriffen: € 3,60 pro Person und Tag für alle Gäste ab 14 Jahren.
  • Eine Buchung wird durch ein Angeld in Höhe von 30 % des Gesamtpreises verbindlich. Das Angeld kannst du per Kreditkarte, Banküberweisung, Postüberweisung oder direkt online bezahlen.
  • Buchungen gelten als bestätigt, sobald das „Angeld zur Bestätigung“ (gemäß Art. 1385 des italienischen Zivilgesetzbuches) eingegangen ist.

Stornobedingungen

  • mehr als 2 Monate vor Reiseantritt: keine Stornokosten
  • 2 Monate bis 1 Monat vor Reiseantritt: 40 % des Buchungswertes
  • 1 Monat bis 1 Woche vor Reiseantritt: 70 % des Buchungswertes
  • in der letzten Woche vor Reiseantritt: 90 % des Buchungswertes

Das Angeld wird im Falle einer Stornierung immer einbehalten. Bei verspäteter Anreise, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise können Stornogebühren ebenfalls weiterverrechnet werden.
Tipp: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, damit du bei unvorhergesehenen Ereignissen vor Stornogebühren geschützt bist.

Angeld & Reiserücktrittsversicherung hier zahlen.

Gästekarte

Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Val Gardena Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info